Die Erdbestattung
Diese Form der Bestattung ist wohl jedem bekannt.
Sie haben die Möglichkeit zwischen einem Reihengrab oder einem Familiengrab zu wählen.
Reihengräber werden nach der Ruhefrist ( je nach Friedhof 20 - 35 Jahre ) wieder neu belegt. Sie haben nach Ablauf der Ruhefrist keinen Anspruch auf die Grabstätte.
Familiengräber, auch Wahlgrab genannt, bieten Platz für mindestens 2 Personen, die Beisetzungen können zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden. Diese Grabstätte können Sie auch nach Ablauf der Ruhefrist weiter mieten, wird allerdings der Vertrag nicht verlängert erfolgt auch hier eine Neubelegung.