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Datum: 09.02.2012 > Login > Registrierung
 

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Zuallererst muss der Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. 
Hierzu benachrichtigen Sie den Hausarzt, ist dieser nicht zu erreichen den Notarzt.
In Krankenhäusern und Seniorenheimen kümmert sich das Pflegepersonal um die
Benachrichtigung des Arztes.
Als nächstes sollte ein Bestattungsinstitut hinzugezogen werden. 
Dieses wird Sie umfassend beraten, die Trauerfeier organisieren, in Absprache mit Ihnen
und der Stadt- oder Gemeindeverwaltung den Termin festlegen, den Pfarrer oder Redner
bestellen und sich um Blumen und Trauerkarten kümmern.
Auch alle notwendigen Behördengänge und Korrespondenzen mit Versicherungen
werden von Ihrem Bestatter erledigt.

Folgende Unterlagen benötigt der Bestatter:

  • Todesbescheinigung des Arztes

  • bei ledig Verstorbenen eine Geburtsurkunde

  • bei verwitwet Verstorbenen die Sterbeurkunde des Ehepartners

  • Heiratsurkunde des Verstorbenen

  • bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, ersatzweise kann eine aktuelle Heiratsurkunde angefordert werden
  • Rentenversicherungsnummern (findet man auf den Kontoauszügen,

    Rentenüberweisung)

  • Krankenversicherungskarte

  • Unterlagen über bestehende, eventuell leistungspflichtige

    Zusatzversicherungen

  • Urkunden über vorhandene Grabstätten

Leider stehen die Hinterbliebenen oftmals vor dem Problem, diese Dokumente zu finden.
Daher ist es sinnvoll, sich bereits vor dem Eintritt des Trauerfalles um die Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen zu sorgen.
Ihr Bestatter steht ihnen auch im Rahmen der Vorsorge jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

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